Stadtrat
Der vom Stimmvolk auf eine Amtsdauer an der Urne gewählte Stadtrat ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt in der Stadt. Er ist das Führungs- und Vollzugsorgan, und zwar für die Einwohnergemeinde (EG) als auch für die Ortsbürgergemeinde (OG). Er vertritt die Stadt gegen aussen. Aus seiner Mitte werden der/die Stadtpräsident/in und der/die Vize-Stadtpräsident/in gewählt.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | |||
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Vision und Strategie 2030 (PDF, 1.03 MB) | Download | 0 | Vision und Strategie 2030 |
Legislaturziele 2023–2026 (PDF, 147.47 kB) | Download | 1 | Legislaturziele 2023–2026 |
Stadtrat Entschädigungen 2025 (PDF, 59.71 kB) | Download | 2 | Stadtrat Entschädigungen 2025 |