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Stadtrat Aarburg

Der vom Stimmvolk auf Amtsdauer an der Urne gewählte Stadtrat ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt in der Stadt.

Er ist das Führungs- und Vollzugsorgan, und zwar für die Einwohnergemeinde (EG) wie auch für die Ortsbürgergemeinde (OG). Er vertritt die Stadt gegen aussen. Aus seiner Mitte werden der/die Stadtpräsident/in und der/die Vize-Stadtpräsident/in gewählt.


Organisation Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürger beschliessen an der jährlich 2x stattfindenden Ortsbürger-Gemeindeversammlung (= Legislative) über das Ortsbürgergut und die Geschäfte der Ortsbürgergemeinde.

Die Ortsbürgergemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Sie bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen.

Die Ortsbürgergemeinden haben in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens. Sofern ihre Mittel, vor allem der Ertrag ihres Vermögens, ausreichen, obliegen ihnen im weiteren die Förderung des kulturellen Lebens sowie Unterstützung kultureller und sozialer Werke, die Mithilfe bei der Erfüllung von Aufgaben der Einwohnergemeinden und die Erfüllung von Aufgaben, die sie sich selber stellen.

Der Stadtrat Aarburg ist Exekutive der Einwohnergemeinde (EG) wie auch der Ortsbürgergemeinde (OG). Die Verwaltung der OG erfolgt, wie auch diejenige der EG, durch die Stadtverwaltung Aarburg.

Die OG führt zur Bewirtschaftung ihrer Waldungen den Forstbetrieb, welcher durch den Förster geleitet wird.

Im Besitz der OG steht auch die Waldhütte Hühnerweid.

Zum Vermögen der Ortsbürgergemeinde gehören weiter der Wald, verschiedene Grundstücke sowie Eigenkapital.

Weitere Informationen zur Ortsbürgergemeinde sowie die Reservationsmöglichkeit der Waldhütte Hühnerweid finden Sie hier.