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Inhalt

Gemeindeversammlung

Einwohnergemeinde
Die Einwohnergemeinde Aarburg untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlungen. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Stadt (Legislative). In Aarburg finden jährlich zwei ordentliche Versammlungen statt: Die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).

Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürgergemeindeversammlung wird durch alle in der betreffenden Einwohnergemeinde wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürger gebildet und findet ebenfalls zweimal jährlich statt.

Kontakt

Zentrale Dienste
zentraledienste@aarburg.ch

Aufgaben

Einwohnergemeinde
Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 20 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt sind.

Ortsbürgergemeinde
Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Rechnung und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 7 und 8 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden abschliessend aufgezählt sind.


Hinweis
Protokolle von vergangenen Einwohner- und Ortsbürger-Gemeindeversammlungen finden Sie unter Verwaltung/Veröffentlichungen.

Voraussetzungen

Die Gemeindeversammlung wird gebildet aus allen in der Stadt wohnhaften Stimmberechtigten. Stimmberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Schweizer Bürgerecht bzw. bei der Ortsbürgergemeindeversammlung zusätzlich mit dem Bürgerrecht Aarburg, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung