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Hundekontrolle

Hundetaxe

Für Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe von CHF 120 zu entrichten. Hunde aus eigener Zucht werden ab dem sechsten Lebensmonat taxpflichtig.

 

Die Rechnungen für die Hundetaxe werden jährlich im Mai verschickt. Für Hunde, welche von der Hundetaxe befreit sind (z.B. Blindenhunde, Behindertenhunde, etc.) müssen die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden.

 

AMICUS – die nationale Datenbank für Hunde

Seit dem 1. Januar 2016 ersetzt die neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die ANIS-Datenbank.

 

Meldepflicht für Hunde in der Stadt Aarburg

Zur Verbesserung der Datenqualität sind die Gemeinden zuständig für die Erfassung und Verwaltung von Tierhalterdaten.

 

Sind Sie Ersthundehalter? Dann müssen Sie sich bei den Einwohnerdiensten als Hundehalter im AMICUS registrieren lassen. Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin per Post zugestellt. Die Registrierung des Hundes in der AMICUS-Datenbank wird durch Ihren Tierarzt vollzogen.

 

Mutationen (Tod des Hundes, Adresswechsel etc.) zum Vierbeiner müssen innert 10 Tagen den Einwohnerdiensten (Tel. 062 787 14 14 / einwohnerdienste@aarburg.ch) und der AMICUS (Tel. 0848 777 100 oder mit Login unter Homepage) gemeldet werden.

 

Seit 1. Januar 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Weiter Informationen finden Sie hier.

 

 

Leinenpflicht

Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV

§ 21 Abs. 1

Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

 

§ 21 Abs. 2

Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.

Zugehörige Objekte

Name
Benutzerhandbuch_Amicus_fur_Hundehalter.pdf Download 0 Benutzerhandbuch_Amicus_fur_Hundehalter.pdf
Broschure_Hunde_im_Aargau.pdf Download 1 Broschure_Hunde_im_Aargau.pdf