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Baugebühren-Reglement

Entscheide in Bausachen sind gebührenpflichtig. Für die Behandlung von Baugesuchen, Gesuchen um Vorent­scheide und Baukontrollen ect. sind einmalige Gebüh­ren zu entrichten, die im Baugebühren-Reglement erlassen wurden.


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SRS 7.1-3 - Baugebühren-Reglement - Stadt Aarburg - Erlass-SammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


 

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Stadt Aarburg

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