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Reglement für das Bauen in der Altstadt gemäss § 11 BNO

Das Baureglement Altstadt regelt in Ergänzung zu den §§ 10 und 11 der Bau- und Nutzungsordnung die Gestaltung und Nutzung von Bauten und Freiräumen in der Alt­stadtzone.

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SRS 7.1-2 - Reglement für das Bauen in der Altstadt gemäss § 11 BNO - Stadt Aarburg - Erlass-SammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


 

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Stadt Aarburg

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