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Mahnung zur Vorsicht mit Feuer im Wald und in Waldesnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Kanton Aargau

16. September 2026

Im Kanton Aargau gilt neu ab Mittwoch, 16. September 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf die Gefahrenstufe 3 ( zur Informationsseite des Kantons AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) – Mahnung zur Vorsicht.

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf. Experten haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.
 

Detaillierte Informationen und Merkblatt
Alle wichtigen Informationen stehen auf der Informationsseite des Kantons Aargau zur Verfügung. Gemäss MerkblattExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind unter anderem und mit Vorsicht einzuhalten:

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Kohle-, Gas-, Elektrogrill und befestigte Feuerstellen.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen.
  • Bei Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug).
  • Beachten Sie allfällige lokale Feuerverbote und achten Sie auf mögliche Brandrisiken und halten Sie Löschmittel bereit.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist.

 

STADT AARBURG
Infrastruktur Sicherheit

 

Bild Feuerverbot

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Merkblatt Kanton Aargau_Stufe3 (PDF, 511 kB) Download 1 Merkblatt Kanton Aargau_Stufe3