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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit

27. Juli 2026

Notfallnummern zur allgemeinen Sicherheit:

Feuerwehr (118),
Polizei (117),
Sanität (144)

Der Kanton Aargau erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 5 «sehr grosse Waldbrandgefahr». Per 28. Juli 2026 um 12.00 Uhr gilt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau.

Alle Informationen zum Feuerverbot sind auf der Informationsseite des Kantons AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (schweizweite Karte mit aktuellen Waldbrandgefahrenstufen) zu entnehmen.

Absolutes Verbot von Feuer, Feuerwerk, Höhenfeuer, Himmelslaternen, Raucherware, etc.

Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben nach einer erneuten Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 4 «gross» auf die Stufe 5 «sehr gross» zu erhöhen. Denn ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. In den kommenden Tagen ist mit stetig steigenden Temperaturen zu rechnen.

Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 «sehr grosse Waldbrandgefahr» hat das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau per 28. Juli 2026 um 12.00 Uhr für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot inkl. Feuerwerke, Höhenfeuer, Himmelslaternen, Raucherware, etc. verfügt (siehe Merkblatt). Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Schiessbetrieb

  • Schiessen in Schiessanlagen (300 m, 50 m und 25 m) mit künstlichem Kugelfangsystem ist weiterhin erlaubt. Nicht erlaubt ist Schiessen auf Freifeldanlagen oder in Schiessanlagen mit natürlichen Kugelfängen.
  • Schiessen in Kurzdistanz (KD)-Boxen bis 30 m ist der Armee erlaubt, sofern Löschmittel vor Ort sind.
  • Nicht erlaubt ist das Schiessen mit Bogenwaffen jeglicher Art (Kanonen, Artillerie, Minenwerfer etc.).

STADT AARBURG
Infrastruktur Sicherheit

Bild Feuerverbot

Zugehörige Objekte

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20260727_Merkblatt_Stufe_5 (PDF, 698 kB) Download 0 20260727_Merkblatt_Stufe_5