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AKTUELL GÜLTIGES FEUERVERBOT IM WALD UND AM WALDRAND

17. Juli 2026

Im Kanton Aargau gilt derzeit die Gefahrenstufe 4 (➜ zur Informationsseite des Kantons AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) – grosse Waldbrandgefahr. Gestützt auf das Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten. 


Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand

Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 – grosse Waldbrandgefahr verfügt das Departement Gesundheit und Soziales bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.


Umgang mit Feuerwerk

Feuerwerk darf ohne Bewilligung nur am Bundesfeiertag und an Silvester abgebrannt werden (beachten Sie die kommunalen Rechtserlasse). Aussagen zum Zeitpunkt weiterer Massnahmen (auch dazu, ob am Bundesfeiertag ein Feuerwerksverbot oder ein absolutes Feuerverbot gelten wird) werden nicht gemacht (➜ zur Informationsseite des Kantons AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) ist verboten (➜ siehe Merkblatt).

Auf das Abfeuern von Raketen im Wald ist gänzlich zu verzichten, ebenso auf laute Knallkörper, die Tiere erschrecken. Ab Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr) ist auch das Abbrennen von Kleinfeuerwerk (Vulkane etc.) im und um den Wald verboten.


Präventive Massnahmen in Siedlungsgebieten

Auch im Siedlungsgebiet und im Offenland ist Vorsicht geboten. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:

– Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen
– Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
– Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
– Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.


Nutzung von Gewässern

Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Gewässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Gewässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwasseraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische und andere Wassertiere. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen.


STADT AARBURG
Infrastruktur Sicherheit

Bild Feuerverbot

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Allgemeinverfuegung_bedingtes_Feuerverbot_im_Wald_und_in_Waldesnaehe_aufgrund_der_Hitze_br_und_Trockenheit_GS4 (PDF, 928 kB) Download 0 Allgemeinverfuegung_bedingtes_Feuerverbot_im_Wald_und_in_Waldesnaehe_aufgrund_der_Hitze_br_und_Trockenheit_GS4
Merkblatt_Verhalten_bei_Trockenheit_-_Gefahrenstufe_4_von_5_grosse_Gefahr (PDF, 560 kB) Download 1 Merkblatt_Verhalten_bei_Trockenheit_-_Gefahrenstufe_4_von_5_grosse_Gefahr