Asylverbund Aarburg – Niederlenz – Kirchleerau – Schupfart: Beitritt der Einwohnergemeinde Schupfart
Im Januar 2026 erhielt die Stadt Aarburg, Vertreterin des Asylverbunds gegen aussen, die Anfrage seitens der Gemeinde Schupfart, einen Beitritt zum Asylverbund Aarburg–Niederlenz–Kirchleerau zu prüfen.
Nach eingehender Prüfung der aktuellen Kapazitäten im Asylverbund und die Aufnahmequote von Schupfart, wurden ausreichend Kapazitäten für den Beitritt der Gemeinde Schupfart zum Asylverbund Aarburg – Niederlenz – Kirchleerau – Schupfart festgestellt.
Die Stadt Aarburg verfügte faktisch noch über freie Kapazitäten von 80 Personen, wodurch der Beitritt Schupfart ohne Probleme ermöglicht werden konnte.
Basierend auf dem Zusammenarbeits- bzw. Gemeindevertrag und im Sinne partnerschaftlicher
interkommunaler Zusammenarbeit, wurde die Zustimmung von den bestehenden Vertragsgemeinden eingeholt und ein neuer Vertrag erarbeitet. Es wurden keine materiellen Änderungen im bestehenden Vertrag notwendig, lediglich Ergänzungen bezüglich Übergangsbestimmungen und Aufhebung des bestehenden Gemeindevertrags. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, erstmals per 31. Dezember 2027, schriftlich gekündigt werden. Im gegenseitigen Einvernehmen ist eine Kündigung jederzeit möglich.
Der Gemeindevertrag wurde durch die Vertragsgemeinden Niederlenz, Kirchleerau und Schupfart unterzeichnet und ist per 1. Februar 2026 rückwirkend in Kraft getreten.
Der Asylverbund erfüllt die Aufnahmepflicht für Asylsuchende und Flüchtlinge sowie die Aufgabe der Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig Aufgenommenen ohne Flüchtlingseigenschaft.
Der Stadtrat dankt den Vertragsgemeinden für die bestehende und zukünftige Zusammenarbeit.
STADT AARBURG
Stadtrat
Zugehörige Objekte
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| 20260306 - Asylverbund Beitritt Schupfart - Medienmitteilung (PDF, 82 kB) | Download | 0 | 20260306 - Asylverbund Beitritt Schupfart - Medienmitteilung |