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Neue Zuständigkeit für notarielle Beglaubigungen

28. November 2025

Ab dem 1. Dezember 2025 werden notarielle Beglaubigungen in Aarburg neu durch die Abteilung Einwohnerdienste ausgestellt und sind am Schalter (Empfang) der Abteilung erhältlich.

Unterschriftsbeglaubigungen, beglaubigte Kopien sowie alle weiteren notariellen Beglaubigungen in Aarburg werden ab dem 1. Dezember 2025 nicht mehr von der Stadtkanzlei, sondern durch die Abteilung Einwohnerdienste am Empfang bearbeitet. Diese Änderung sorgt für einen einfachen, schnellen Bestell- und Bearbeitungsprozess (Vorortzahlung) der Beglaubigungen. Die Gebühren für alle Beglaubigungen bleiben unverändert.

Die Mitarbeiterinnen der Abteilung Einwohnerdienste wurden umfassend geschult und stehen als kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um Beglaubigungen zur Verfügung. Sie können die Abteilung Einwohnerdienste sowohl telefonisch (062 787 14 14) als auch per E-Mail (einwohnerdienste@aarburg.ch) erreichen. Diese können während der regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden.

Im Notariatsregister des Kantons Aargau sind sämtliche personellen Zuständigkeiten einsehbar.

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