E-Mitwirkung: Öffentliche Vernehmlassung zum Reglement über die Entschädigung an Vereine mit Kinder- und Jugendförderung
In der Stadt Aarburg leisten zahlreiche Vereine einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben als auch im Bereich der Kinder- und Jugendförderung. Sie fördern dabei aktiv die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbständigen und verantwortungsvollen Personen. Sie unterstützten die Integration von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft auf sozialer und kultureller Ebene mit vielfältigen Angeboten und ermöglichen die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gestaltung ihrer Lebensumgebung.
Um die Kinder- und Jugendförderung zwischen der Stadt und den Vereinen transparent, sachgerecht und einheitlich zu gestalten und zu unterstützen, hat der Stadtrat ein weiteres, spezifisches Reglement erarbeitet.
Der Stadtrat lädt alle interessierten Kreise zur Vernehmlassung zum Vorschlag des neuen Reglements Reglement über die Entschädigung an Vereine mit Kinder- und Jugendförderung ein. Ziel ist es, interessierte Kreise, insbesondere die Vereine, frühzeitig in den Prozess mit einzubeziehen.
Die Vernehmlassung dauert vom Montag, 15. September 2025 bis am Dienstag, 14. Oktober 2025.
Wir bitten Sie, die Stellungnahme über die E-Mitwirkung (mitwirken-aarburg.ch) zu erfassen und zu übermitteln:
mitwirken-aarburg.ch
Rückmeldungen und Anregungen können bis am 14. Oktober 2025 auch schriftlich eingereicht werden an:
Abteilung Zentrale Dienste
Stadtkanzlei
Städtchen 37
4663 Aarburg
oder per Mail an: claudia.castanal-bouso@aarburg.ch.
Für Rückmeldungen und Anregungen bedankt sich der Stadtrat bereits im Voraus und hofft auf eine aktive Teilnahme aller interessierten Kreise an dieser Vernehmlassung.
STADT AARBURG
Stadtrat