Kommunale Urnenabstimmung vom 30. März 2025 zum Budget 2025
Somit muss der Einwohnergemeindeversammlungsbeschluss zum Budget 2025 zu seiner Bestätigung gemäss dem Gesetz über die Einwohnergemeinde § 33 (GG) zusätzlich einer Volksabstimmung an der Urne, nach den Bestimmungen des GPR unterbreitet werden.
Der Stadtrat Aarburg lädt Sie zur Stimmabgabe am 30. März 2025 über das Budget 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 116 % ein und empfiehlt den Stimmberechtigten den folgenden Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 zur Annahme durch ein JA auf dem Stimmzettel:
Die Einwohnergemeindeversammlung genehmigt das Budget 2025 der Stadt Aarburg mit einem unveränderten Steuerfuss von 116 %.
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