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Ein- und Auszugsanzeigen

Sie sind Vermieter, Logisgeber oder mit der Verwaltung von Wohnungen betreut? Dann sind Sie verpflichtet, den Einwohnerdiensten Ihre Mieter bekannt zu geben, wenn diese ein-, um- oder ausziehen. Für die Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen.

Ein- und Auszugsmeldungen können elektronisch den Einwohnerdiensten übermittelt werden. Klicken Sie dazu hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Natürlich können Sie die Meldung weiterhin mit dem von uns zur Verfügung gestellten Formular machen.

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