Baubewilligungsverfahren
Die Abteilung Baubewilligungen betreut sämtliche Baubegehren im Hochbau vom Baugesuch bis zur Bauvollendung.
Folgend sind wichtige Hinweise für eine reibungslose Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens aufgeführt:
- Die formellen Anforderungen an ein Baugesuch zielen darauf ab, dass Zweck und Art des Bauvorhabens präzise ermittelt werden können. Die Gesuchsunterlagen müssen daher klar lesbar und aussagekräftig sein. (Möhlin)
- Gesuche mit ungenügenden Unterlagen können zurückgewiesen werden. (Möhlin)
- Baugesuche sind über die Plattform eBau einzureichen.
- Die Plattform und weitere Informationen zu eBau erreichen Sie über diesen Link: eBau - Kanton AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Pläne grösser DIN A3, sind immer auch 2-fach in Papier einzureichen.
- Unten unter Online-Dienste finden Sie unser Merkblatt Plananforderungen.
- Haben Sie Probleme mit eBau und brauchen Sie Support, erhalten Sie Hilfe über diesen Link: Kontakt und Hilfe bei digitalen Dienstleistungen - Kanton AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Der Energienachweis ist über die Plattform EVEN einzureichen. Die Plattform und weitere Informationen zu EVEN erhalten Sie unter diesem Link: Energienachweise (EVEN) einreichen - Kanton AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Haben Sie Probleme mit EVEN und brauchen Sie Support, erhalten Sie Hilfe über folgende Kontaktdaten:
- Hilfe zur Plattform EVEN: support-even@web-solutions.io
- Hilfe zu fachlichen Fragen: energie@ag.ch oder +41 (0)62 835 28 80
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| Tiefbau und Verkehr | 062 787 14 70 | bpu@aarburg.ch |
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