Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigungen von Unterschriften werden am Empfang der Abteilung Einwohnerdienste ausgestellt.
Die Unterschriften sind in der Regel vor dem/der Beglaubigenden zu setzen. Persönliches Erscheinen ist Pflicht. Zudem ist ein gültiger amtlicher Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis) mitzubringen.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 062 787 14 14 | einwohnerdienste@aarburg.ch |