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13.01.2025 - Stadtratssitzung

13. Januar 2025
Der Stadtrat entscheidet über eine Vielzahl von Geschäften. Alle öffentlichen Beschlüsse werden publiziert, sofern keine rechtliche Geheimhaltungspflicht vorliegt oder ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse der Veröffentlichung entgegensteht.

Öffentliche Veranstaltungen und Termine 2025 (Verschiedene Durchführungen mit Notbudget gemäss kantonalen gesetzlichen Vorgaben aufgrund Referendums gegen das Budget 2025 nicht möglich)

  • Auf die Durchführung öffentlicher Termine und Veranstaltungen im Jahr 2025 muss aufgrund des Referendums und der damit verbunden zwingenden Anwendung des Notbudgets einstweilen verzichtet werden.
  • Eine Verschiebung einzelner Anlässe auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr wird diskutiert, sobald ein ordentlich genehmigtes Budget vorliegt.

 

Budget 2025 - Zustandekommen des Referendums gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 betreffend das Budget 2025 der Einwohnergemeinde Aarburg

  • Das Referendum gegen den Einwohnergemeindeversammlungsbeschluss vom 22. November 2024, Traktandum 8 (BUDGET 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 116 %) ist zustande gekommen.
  • Das Zustandekommen des Referendums wird im amtlichen Publikationsorgan der Stadt Aarburg (Allgemeiner Anzeiger und Homepage) sowie zusätzlich via Gemeinde-News-App am Donnerstag, 16. Januar 2025 amtlich, mit Verweis auf die mögliche Beschwerdefrist und Beschwerdeinstanz, publiziert.
  • Sofern bei der kantonalen Beschwerdeinstanz keine Beschwerden eingereicht werden, soll die Urnenabstimmung über das Referendumsbegehren am Sonntag, 30. März 2025 stattfinden.
  • Das Referendumskomitee wird eingeladen, für den erläuternden Bericht eine kurze und sachliche Stellungnahme (A4-Seite) bis zum 31. Januar 2025 (nicht erstreckbare Frist) zu verfassen. 
    • Dabei kann der Stadtrat ehrverletzende, wahrheitswidrige oder zu lange Äusserungen ändern, zurückweisen oder durch eine eigene Stellungnahme ergänzen.
    • Übernimmt der Stadtrat die Stellungnahme nicht oder nur teilweise, teilt er dies dem Referendumskomitee unter Angabe der Gründe schriftlich mit. 
    • Verstreicht die Frist ungenützt, wird im erläuternden Bericht die auf den Unterschriftenlisten enthaltene Begründung berücksichtigt. Fehlt diese, entfällt eine Stellungnahme des Referendumskomitees.
  • Die vorbereitete Amtliche Publikation wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  • Die Abstimmungsvorlage (Erläuternder Bericht / Botschaft) wird dem Stadtrat am 17. Februar 2025 zur Beschlussfassung und Freigabe zur Publikation vorgelegt.