13.01.2025 - Stadtratssitzung
Öffentliche Veranstaltungen und Termine 2025 (Verschiedene Durchführungen mit Notbudget gemäss kantonalen gesetzlichen Vorgaben aufgrund Referendums gegen das Budget 2025 nicht möglich)
- Auf die Durchführung öffentlicher Termine und Veranstaltungen im Jahr 2025 muss aufgrund des Referendums und der damit verbunden zwingenden Anwendung des Notbudgets einstweilen verzichtet werden.
- Eine Verschiebung einzelner Anlässe auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr wird diskutiert, sobald ein ordentlich genehmigtes Budget vorliegt.
Budget 2025 - Zustandekommen des Referendums gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 betreffend das Budget 2025 der Einwohnergemeinde Aarburg
- Das Referendum gegen den Einwohnergemeindeversammlungsbeschluss vom 22. November 2024, Traktandum 8 (BUDGET 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 116 %) ist zustande gekommen.
- Das Zustandekommen des Referendums wird im amtlichen Publikationsorgan der Stadt Aarburg (Allgemeiner Anzeiger und Homepage) sowie zusätzlich via Gemeinde-News-App am Donnerstag, 16. Januar 2025 amtlich, mit Verweis auf die mögliche Beschwerdefrist und Beschwerdeinstanz, publiziert.
- Sofern bei der kantonalen Beschwerdeinstanz keine Beschwerden eingereicht werden, soll die Urnenabstimmung über das Referendumsbegehren am Sonntag, 30. März 2025 stattfinden.
- Das Referendumskomitee wird eingeladen, für den erläuternden Bericht eine kurze und sachliche Stellungnahme (A4-Seite) bis zum 31. Januar 2025 (nicht erstreckbare Frist) zu verfassen.
- Dabei kann der Stadtrat ehrverletzende, wahrheitswidrige oder zu lange Äusserungen ändern, zurückweisen oder durch eine eigene Stellungnahme ergänzen.
- Übernimmt der Stadtrat die Stellungnahme nicht oder nur teilweise, teilt er dies dem Referendumskomitee unter Angabe der Gründe schriftlich mit.
- Verstreicht die Frist ungenützt, wird im erläuternden Bericht die auf den Unterschriftenlisten enthaltene Begründung berücksichtigt. Fehlt diese, entfällt eine Stellungnahme des Referendumskomitees.
- Die vorbereitete Amtliche Publikation wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Abstimmungsvorlage (Erläuternder Bericht / Botschaft) wird dem Stadtrat am 17. Februar 2025 zur Beschlussfassung und Freigabe zur Publikation vorgelegt.