16.12.2024 - Stadtratssitzung
Referendumsbegehren zum Budget 2025 (Vorbereitende Massnahmen)
- Von den Sachverhalten, gesetzlichen Grundlagen, Terminen und grundsätzlichen Vorgehensweisen im Zusammenhang mit dem Referendum gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 in Sachen Budget 2025 Einwohnergemeinde wird zustimmend Kenntis genommen.
- Betreffend Referendumgsbegehren zum Budget 2025 wird auf den per 16. Dezember 2025 vorliegenden separaten Beschluss (Weisung mittels Leitfaden zum Notbudget, Ausgabenbestätigung) verwiesen.
Referendumsbegehren zum Budget 2025 (Leitfaden zum Notbudget)
- Per 1. Januar 2025, vorbehaltlich des Referendums, bis zu einem rechtskräftigen Erlass des Budget 2025, besteht für die Stadt Aarburg ein Notbudget (budgetlose Zeit).
- Der Leitfaden zur Haushaltsführung für die budgetlose Zeit (Leitfaden Notfallbudget) wird genehmigt.
- Auf Basis der Budgetvorlage 2025 dürfen bis zur ordentlichen Budgetgenehmigung nur Ausgaben belastet werden, welche im Sinne der Ausgangslage, Erwägung und dem Leitfaden als gebunden und unerlässlich betrachtet werden. Andere Ausgaben dürfen nur erfolgen, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen wurde.
- Ausgaben zu Lasten der Investitionsrechnung 2025 dürfen bis zur ordentlichen Budgetgenehmigung nur getätigt werden für Vorhaben, für welche ein Verpflichtungskredit vorliegt und eine Unterbrechung der Arbeiten eine Kostenfolge oder eine Gefährdung der Versorgungssicherheit bedeuten würden.
- Die Ausgabenkompetenz der Ressortverantwortlichen gemäss Anhang 4 des Geschäfts- und Kompetenzreglements wird für den unter Pkt. 1 genannten Zeitraum vorübergehend aufgehoben. Der Stadtpräsident wird als alleiniger Verantwortlicher bezeichnet und ist für das formelle Visum zuständig.
- Die Ausgabenkompetenz der Abteilungsleitenden gemäss Anhang 4 des Geschäfts- und Kompetenzreglements wird für den unter Pkt. 1 genannten Zeitraum vorübergehend aufgehoben. Der Abteilungsleiter Finanzen wird als alleiniger Verantwortlicher bezeichnet und ist für das formelle Visum zuständig.
- Der Abteilungsleiter Finanzen nimmt während unter Pkt. 1 genannten Zeitraum Einsicht in sämtliche Rechnungen und Ausgabenbelege. Er wird mit dem Vollzug beauftragt und erhält alle hierzu notwendigen Kompetenzen.
- Die Finanz- und Rechnungsprüfungskommission Einwohnergemeinde wird zur Stellungnahme (Leitfaden Notfallbudget) eingeladen.
- Die Kommunikation nach aussen betreffend die budgetlose Zeit erfolgt einheitlich und ausnahmslos über den Stadtpräsidenten Hans-Ulrich Schär im Sinne der Erwägungen.
Sanierung Hauptsammelkanal (HSK) in der Grundwasserschutzzone Paradiesli (Zusatzkredit)
Um die zusätzlichen Aufwendungen zu decken, die während der Projektausführung entstanden sind, ist es notwendig, einen Zusatzkredit zu beantragen. Die relevanten Mehrausgaben umfassen steigende Baukosten, negative Ergebnisse der offenen Ausschreibung (nur zwei Angebote) aufgrund der Komplexität des Sanierungsprojektes, statikbedingte Zusatzkosten für Rohrschellen, Kosten für Wasserhaltungspumpen und Rohrleitungen, regelmässige Kanalreinigungen, Zusatzaufwendungen durch den Rohrleger und durch den Baumeister, Mehraufwendungen für die Planung, Überwachung der Funktionalität und erhöhte Aufwendungen aufgrund wetterbedingter Instandhaltungen.
- Der Stadtrat genehmigt daher den Zusatzkredit für die Sanierung des Hauptsammelkanals Paradiesli gemäss Handbuch Rechnungswesen nach § 90i GG in der Höhe von CHF 905'000 inkl. MwSt. gemäss Kostenzusammenstellung des Ingenieurbüros Porta AG, Aarau.
- Mit der Genehmigung der Kreditabrechnung werden allfällige Mehrausgaben bewilligt (§ 90i Abs. 2 GG). Die Abteilung Bau Planung Umwelt wird beauftragt, die Sanierung des Hauptsammelkanals gemäss genehmigtem Kreditbegehren vom 25. November 2022 und genehmigtem Zusatzkredit vom 16. Dezember 2024 weiterzuführen.
Kulturfonds Aarburg / Byland-Cadieli-Stiftung
- Der Stadtrat Aarburg wählt Frau Cornelia Oesch ab 1. Januar 2025 als neues Mitglied (und zugleich Aktuarin) des Stiftungsrats Kulturfonds Aarburg (Byland-Cadieli-Stiftung).
- Der Stadtrat dankt Frau Cornelia Oesch vorab für ihr Engagement und wünscht ihr viel Erfolg bei ihrer Tätigkeit.
Sanierung Rathaus / Ausbau Winkelgebäude und Sanierung Falken (Rückkommensantrag)
- Der Entscheid vom 8. Juli 2024 (Punkt 2.) zu den Verantwortlichkeiten der Bauherrenvertretung und der dazugehörigen Kommunikationsverantwortung des Projektes Sanierung Falken wird aufgehoben.
- Die Bauherrenvertretung und die Kommunikation zu den Abteilungen Bau Planung Umwelt und Infrastruktur Sicherheit über das Projekt Sanierung Rathaus / Ausbau Falken wird per sofort durch den Ressortverantwortlichen Stadtrat (Ressort 4) sichergestellt.