Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2026
Von 4'077 Stimmberechtigten haben am 11. Juni 2026 in der Mehrzweckhalle Paradiesli 103 Stimmberechtigte (Stimmbeteiligung: 2.53 %) an der Einwohnergemeindeversammlung teilgenommen.
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2026 veröffentlicht.
- Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2025 wird genehmigt.
- Der Rechenschaftsbericht 2025 wird genehmigt.
- Die Jahresrechnung 2025 wird genehmigt.
- Das Personalreglement (Teilrevision, Inkraftsetzung per 1. Januar 2027) wird abgelehnt.
- Der Kredit von brutto CHF 1‘400’000 inkl. MWST, zuzüglich nach Abschluss der Massnahmen ausgewiesener Teuerung gemäss Baupreisindex, für die Erneuerung und Kalibervergrösserung der Mischwasserleitung Bahnhofstrasse – Abschnitt – Lindengutstrasse bis Kreisel Bahnhofstrasse wird genehmigt.
- Das Kreditbegehren von CHF 1’057’000 inkl. MWST für die Sanierung der Längackerstrasse (Strasse und LED-Ersatz) und für die Sanierung der Kanalisationsanlagen von CHF 354’000 inkl. MWST, zuzüglich nach Abschluss der Massnahmen ausgewiesener Teuerung gemäss Baupreisindex, wird genehmigt.
- Das Kreditbegehren für die Sanierung der Sonnmattstrasse (Strasse und LED-Ersatz und einem zusätzlichen Kandelaber) von CHF 560’000 inkl. MWST und für die Sanierung der Kanalisationsanlagen von CHF 305’000 inkl. MWST, zuzüglich nach Abschluss der Massnahmen ausgewiesener Teuerung gemäss Baupreisindex, wird genehmigt.
- Das Kreditbegehren für die Sanierung der Kloosmattstrasse (Strasse und Beleuchtung) von CHF 540’000 inkl. MWST und für die Sanierung der Kanalisationsanlagen von CHF 531’000 inkl. MWST, zuzüglich nach Abschluss der Massnahmen ausgewiesener Teuerung gemäss Baupreisindex, wird genehmigt.
- Die Erhöhung des ursprünglichen Gesamtkredits von CHF 1‘441‘000 für die Mehrkosten der Sanierung und Erneuerung der Kanalisation Lindengutstrasse/Mattenweg um den Nachtragskreditbetrag von CHF 529‘000 inkl. MWST zuzüglich nach Abschluss der Massnahme ausgewiesener Teuerung gemäss Baupreisindex, auf neu CHF 1‘970‘000 inkl. MWST, wird genehmigt.
- Die Kreditabrechnung für die Sanierung der Kanalisation und die Einführung des Teiltrennsystems in der Rindelstrasse (Teilobjekt 1) wird genehmigt.
- Die Kreditabrechnung für die Sanierung der Kanalisation und die Einführung des Teiltrennsystems in der Sommeraustrasse (Teilobjekt 3) wird genehmigt.
- Die Kreditabrechnung Sanierung Rathaus und Ausbau Winkel wird genehmigt.
- Das Kreditbegehren (Gewährleistung, Defizitgarantie) für die Einführung von Tagesstrukturen für die Dauer von drei Schuljahren ab Sommer 2026 in der Höhe von CHF 150'000 inkl. MWST wird genehmigt.
Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum.
Dieses kann, gestützt auf § 31 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangt werden. Unterschriftenlisten können im Rathaus bei der Stadtkanzlei (Bereich Zentrale Dienste) bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Das Referendumsbegehren darf sich nur gegen einen einzelnen Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung richten, muss denselben eindeutig bezeichnen und darf, gemäss § 62c Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), keine Bedingungen enthalten.
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 20. Juli 2026.
STADT AARBURG
Wahlbüro