Rechtskraft der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025
Gestützt auf § 32 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) sind, nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist, die nachfolgenden, dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 in Rechtskraft erwachsen.
- Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 wird genehmigt.
- Das Budget 2026 mit einem unveränderten Steuerfuss von 116 % wird genehmigt.
- Der Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 850'000, inkl. MwSt., zzgl. teuerungsbedingter Mehrkosten für die Modernisierung der Beleuchtungsanlagen der Schulanlagen Aarburg wird abgelehnt.
STADT AARBURG
Stadtrat
Weitere Informationen:
Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025