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Betreuungsgutscheine Antragsformular Kindertagesstätten

Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt, gut leserlich und unterschrieben vor Beginn der Betreuung mit den erforderlichen Beilagen an die Stadt Aarburg, Soziale Dienste, zu senden. Betreuungsgutscheine können nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Es gilt das Eingangs-datum des Antrags. Der Antrag muss für jedes Schuljahr bis 31. Juli neu gestellt werden.

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