Strassenreklame
Seit 2018 gilt für alle Reklamen auf dem Stadtgebiet Aarburg das Reklamereglement, ausgenommen davon sind temporäre Reklamen wie z.B. Baureklametafeln, Wahlplakate, Veranstaltungsreklamen.
Als Strassenreklamen gelten alle Werbeformen und andere Ankündigungen in Schrift, Bild, Licht, Ton usw., die im Wahrnehmungsbereich der Fahrzeugführenden liegen, während diese ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zuwenden.
Strassenreklamen bedürfen neben der baurechtlichen auch einer verkehrsrechtlichen Bewilligung. Sie haben die Richtlinie über Strassenreklamen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Im Weiteren sind die übergeordneten gesetzlichen eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen zu berücksichtigen, u.a. das Strassenverkehrsgesetz SVGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und die Signalisationsverordnung SSVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Für temporäre Strassenreklamen beachten Sie bitte die kantonalen Bestimmungen. Diese finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..