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Benützungsgesuch für öffentlichen Grund / Inanspruchnahme von öffentlichem Grund / Strassenaufbruch Gesuch

Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung (z. B. Strassenaufbruch, Mulden-/ Gerüst-Platzierung, Baustelleninstallation) von öffentlichem Grund (Strasse, Plätze) ist nur mit Bewilligung und gegen Gebühr zulässig (BauG § 103).

Beantragen Sie Ihr Vorhaben bitte frühzeitig mit dem Benützungsgesuch (siehe unten). Wir prüfen Ihr Anliegen und benachrichtigen Sie inkl. die betroffenen Dienste wie Kehricht-/ Grüngutentsorgung, Notfall, Feuerwehr etc.

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