Benützungsgesuch für öffentlichen Grund / Inanspruchnahme von öffentlichem Grund / Strassenaufbruch Gesuch
Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung (z. B. Strassenaufbruch, Mulden-/ Gerüst-Platzierung, Baustelleninstallation) von öffentlichem Grund (Strasse, Plätze) ist nur mit Bewilligung und gegen Gebühr zulässig (BauG § 103).
Beantragen Sie Ihr Vorhaben bitte frühzeitig mit dem Benützungsgesuch (siehe unten). Wir prüfen Ihr Anliegen und benachrichtigen Sie inkl. die betroffenen Dienste wie Kehricht-/ Grüngutentsorgung, Notfall, Feuerwehr etc.
Zugehörige Objekte
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| Benützungsgesuch für öffentlichen Grund / Inanspruchnahme von öffentlichem Grund / Strassenaufbruch Gesuch (DOCX, 936 kB) | Download | 0 | Benützungsgesuch für öffentlichen Grund / Inanspruchnahme von öffentlichem Grund / Strassenaufbruch Gesuch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Infrastruktur Sicherheit | 062 787 14 74 | infrasicherheit@aarburg.ch |
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