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Erbenverzeichnis

Die Inventurbehörde des letzten Wohnortes des Erblassers ist zuständig für das Erstellen des Erbenverzeichnisses. Dieses Verzeichnis der gesetzlichen Erben wird anhand der Auszüge über den registrierten Familienstand (wird von der Inventurbehörde beim Heimatort der verstorbenen Person bestellt) ausgefertigt. Bei unklaren Verhältnissen muss unter Umständen beim Bezirksgericht Zofingen ein Erbenruf beantragt werden.

 

Das Erbenverzeichnis gibt Auskunft über die gesetzlichen Erben jedoch nicht über allfällig vorhandene letztwillige Verfügungen. Die Auszüge über den registrierten Familienstand und das Erstellen des Erbenverzeichnisses sind für die Erben gebührenpflichtig.

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