Steuererklärung
Steuererklärung 2025
Abgabetermin: bis 30. Juni 2026 im ordentlichen Verfahren.
Danach ist eine FristerstreckungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu beantragen.
eTAX AARGAU löst EasyTax ab
Ab 26. Januar 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für natürliche Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTaxExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (bis Steuerperiode 2024) wird ab Steuerperiode 2025 durch die neue Lösung eTAX AARGAUExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden.
Allgemeine Informationen
Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen auszufüllen, die per 31.12. ihren Wohnsitz im Kanton Aargau begründen. Massgebend sind die Verhältnisse per 31.12.
Bei einem Wohnsitzwechsel erfolgt die Besteuerung für das ganze Kalenderjahr durch diejenige Gemeinde, in welcher sich der Wohnsitz Ende Jahr befindet.
Die Steuererklärung kann von Hand oder mit eTAX AARGAU ausgefüllt werden. Aufgrund der eingereichten Steuererklärung wird die definitive Steuerveranlagung erstellt.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steuern | 062 787 14 30 | steuern@aarburg.ch |