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EasyTax

HINWEISE FÜR DAS AUSFÜLLEN MIT EASYTAX

Elektronische Übermittlung mit EasyTax 2022 ohne Unterschrift

Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit EasyTax ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in elektronischer Form an das zuständige Gemeindesteueramt zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. Im Schlussdialog werden Sie gefragt, ob Sie die Steuererklärung elektronisch übermitteln oder ausdrucken wollen. Bei elektronischer Übermittlung kann zusätzlich ausgewählt werden, ob sämtliche oder einzelne Belege ebenfalls elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. Lohnausweis, Liegenschaftsunterhaltsbelege usw.). Für die sichere Übermittlung wird Ihr individueller “Code” benötigt. Dieser ist auf diesem Steuererklärungsbogen, Seite 1, in der Mitte links aufgedruckt. Nach erfolgter elektronischer Übermittlung der Steuererklärung (mit oder ohne Belege) erhalten Sie eine Bestätigung der erfolgreichen Einreichung. Ein Quittungsblatt wird nicht mehr erstellt und Sie müssen somit bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung kein Dokument mehr ausdrucken, unterschreiben und einreichen.
Sofern Sie die Belege nicht elektronisch übermittelt haben, müssen Sie Ihrem zuständigen Gemeindesteueramt die Belegkopien im Steuererklärungsbogen einreichen.

Ausdruck von EasyTax 2022 und Einreichung in Papierform

Im Schlussdialog werden Sie gefragt, ob Sie die Steuererklärung ausdrucken oder elektronisch übermitteln wollen. Sofern Sie sich für die Einreichung in Papierform entscheiden, bitten wir Sie um Beachtung der folgenden Hinweise:

  • Unterschreiben Sie das Datenblatt (Seite mit den Totalen und den Barcodes) der EasyTax-Steuererklärung (bei verheirateten Personen und eingetragenen Partnerschaften beide Personen).
  • Bitte reichen Sie alle ausgedruckten EasyTax-Blätter inkl. Barcodes zusammen mit dem Lohnausweis und den Belegkopien im adressierten Steuererklärungsbogen ein. Sie unterstützen den automatisierten Verarbeitungsprozess, wenn Sie die Belegkopien – möglichst in A4-Form – direkt hinter dem jeweiligen Steuerformular einordnen. Beispiel: Belegkopien für Liegenschaftsunterhalt werden hinter dem Liegenschaftsverzeichnis eingeordnet.

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