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Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Zofingen

Der Aargauische Anwaltsverband betreut seit 1992 beinahe sämtliche Rechtsauskunftsstellen im Kanton, die gemeinsam mit den Gemeinden festgelegt worden sind. Damit nehmen der Verband und seine Verbandsmitglieder eine öffentliche Aufgabe wahr, denn gemäss § 97 Absatz 2 der Verfassung des Kantons Aargau «sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen».

Aarburgerinnen und Aarburger, welche die Rechtsauskunft in Anspruch nehmen möchten, können die unentgeltliche Rechtsauskunft in Zofingen nutzen:


 

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