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Bewilligungen für Ausländer

Wer in der Schweiz erwerbstätig ist oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Nach der Anmeldung bei den Einwohnerdiensten wird die Bewilligung durch das Amt für Migration und Integration ausgestellt.

 

Eine Auflistung aller Bewilligungen finden sie hier.

 

Bei weiteren Fragen hilft Ihnen auch das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau weiter:

 

Amt für Migration und Integration
Bahnhofstrasse 88, CH-5001 Aarau
Telefon +41 62 835 18 60
Fax +41 62 835 18 38
migrationsamt@ag.ch
Homepage

 

Verlängerung der Bewilligung

Ihr Ausländerausweis läuft bald ab? Bitte bringen Sie folgende Unterlagen persönlich bei den Einwohnerdiensten vorbei:

 

Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C

- ausgefüllte und unterzeichnete Verfallsanzeige (wird vom SEM, Staatssekretariat für Migration, Bern verschickt)

- gültiger Pass/Personalausweis

 

Kurzaufenthaltsbewilligung L

- Arbeitsvertrag

- gültiger Pass/Personalausweis

 

Grenzgängerbewilligung G

- Setzen Sie sich direkt mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung

 

Ausweis F

- Ausländerausweis

 

Sobald Ihr neuer Ausweis bei uns eintrifft, werden Sie schriftlich oder auf Wunsch per Telefon oder E-Mail benachrichtigt. Die Gebühren müssen bei der Abholung beglichen werden (Bar, EC- oder Postkartenzahlung, TWINT).

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