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Adressauskünfte

Adressauskünfte

Adressauskünfte unterstehen dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG).

 

Adressanfrage

Adressanfragen für kommerzielle Zwecke sind schriftlich (auch per E-Mail möglich) an die Einwohnerdienste zu richten.

 

Der Anfrage sind ein Interessennachweis und ein frankiertes Antwortcouvert beizulegen.

 

Für eine Adressauskunft wird gemäss § 27 Abs. 1 RMV eine Gebühr von CHF 20 erhoben.

 

Telefonische Adressanfrage

Telefonische Auskünfte werden nur Amtsstellen erteilt.

Zugehörige Objekte