Unterschriftsbeglaubigung
Die Unterschriftbeglaubigungen werden vom Stadtscheiber und dessen Stellvertreterin sowie von weiterem, dafür speziell autorisiertem Kanzleipersonal ausgestellt.
Die Unterschriften sind in der Regel vor dem/der Beglaubigenden zu setzen. Persönliches Erscheinen ist Pflicht. Zudem ist ein gültiger amtlicher Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis) mitzubringen.