Unterschriftsbeglaubigung
Die Unterschriftbeglaubigungen werden vom Stadtscheiber und dessen Stellvertreterin sowie von weiterem, dafür speziell autorisiertem Kanzleipersonal ausgestellt.
Die Unterschriften sind in der Regel vor dem/der Beglaubigenden zu setzen. Persönliches Erscheinen ist Pflicht. Zudem ist ein gültiger amtlicher Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis) mitzubringen.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt | 
|---|---|---|
| Zentrale Dienste | 062 787 14 20 | zentraledienste@aarburg.ch |