Gemeinsam Rücksicht nehmen: Die Ruhezeiten im Überblick
Zum Schutz der Lebensqualität und zur Förderung eines respektvollen Zusammenlebens legt das Polizeireglement der Stadt Aarburg klare Ruhezeiten fest.
Ruhezeiten
Montag bis Freitag bis 6.00 Uhr / 12.00 bis 13.00 Uhr / ab 20.00 Uhr
Samstag bis 7.00 Uhr / 12.00 bis 13.00 Uhr / ab 18.00 Uhr
Sonntag und Feiertage ganztags
Während dieser Zeiten sind alle Einwohnerinnen und Einwohner gebeten, auf lärmverursachende Tätigkeiten wie Bohren, Hämmern, Rasenmähen oder lautes Musikhören zu verzichten. Ziel dieser Regelung ist es, allen Menschen in der Gemeinde – ob jung oder alt – ausreichend Ruhe und Erholung zu ermöglichen. Indem wir gegenseitig Rücksicht nehmen, leisten wir alle einen wertvollen Beitrag zu einem angenehmen und lebenswerten Wohnumfeld.
Wir danken für Ihr Verständnis sowie Ihre Mithilfe.
STADT AARBURG
Stadtrat und Stadtverwaltung
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20260623 - Ruhezeiten - Amtliche Publikation (PDF, 89 kB) | Download | 0 | 20260623 - Ruhezeiten - Amtliche Publikation |