Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 veröffentlicht.
1. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 wird genehmigt.
2. Das Budget 2026 mit einem unveränderten Steuerfuss von 116 % wird genehmigt.
3. Der Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 850'000, inkl. MwSt., zzgl. teuerungsbedingter Mehrkosten für die Modernisierung der Beleuchtungsanlagen der Schulanlagen Aarburg wird abgelehnt.
Sämtliche Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum.
Dieses kann, gestützt auf § 31 GG von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangt werden. Unterschriftenlisten können im Rathaus bei der Stadtkanzlei (Bereich Zentrale Dienste) bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Das Referendumsbegehren darf sich nur gegen einen einzelnen Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung richten, muss denselben eindeutig bezeichnen und darf, gemäss § 62c Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), keine Bedingungen enthalten.
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 29. Dezember 2025.
STADT AARBURG
Stadtrat
Link Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025
Zugehörige Objekte
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| 20251127 - EGV-Beschlüsse vom 21.11.2025 - Amtliche Publikation (PDF, 146.41 kB) | Download | 0 | 20251127 - EGV-Beschlüsse vom 21.11.2025 - Amtliche Publikation |