17.02.2025 - Stadtratssitzung
Budget 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 116 % – Genehmigung der Botschaft zur Urnenabstimmung am 30. März 2025; Kenntnisnahme der Stellungnahme des Referendumskomitees; Terminierung der Informationsveranstaltung; Weiteres Vorgehen (Teilnehmerkreis der Informationsveranstaltung, Druckkosten, etc.)
- Bei der Abstimmung vom 30. März 2025 (Urnenabstimmung) wird den Stimmberechtigten das von der Einwohnergemeindeversammlung am 22. November 2024 beschlossene Budget 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 116 % unterbreitet.
- Form und Inhalt der dazugehörigen, erläuternden Abstimmungsbotschaft sowie der entsprechend zur Vorlage ausgearbeitete Stimmzettel werden genehmigt.
- Der Stadtrat Aarburg empfiehlt den Stimmberechtigten den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 zur Annahme durch ein JA auf dem Stimmzettel.
- Der Stadtrat führt eine Informationsveranstaltung am Donnerstag, 13. März 2025, 19.00 Uhr, Aula Schulhaus Höhe durch. Die Informationsveranstaltung wird über die gängigen Kommunikationskanäle (AA/WT, Homepage, Gemeinde-News-App) publiziert.
- Die Stellungnahme des Referendumskomitees, innert Frist eingegangen am 31. Januar 2025, wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.
- Die Stellungnahme des Referendumskomitees wird als Bestandteil der Abstimmungsbotschaft zur Urnenabstimmung am 30. März 2025 ohne Korrekturen übernommen.
- Sämtliche Ausgaben (Abstimmungsbotschaft, Stimmzettel, Konfektion, Verpackung, Porto und Versand) werden als dringlich und zwingend erforderlich eingestuft.
- Der Stadtrat genehmigt ein Kostendach von CHF 3'000.00 zur Aufbereitung der Abstimmungsunterlagen (Druck und Konfektionierung der Abstimmungsbotschaft, Stimmzettel).
- Der Auftrag wird der merkur medien ag, 4900 Langenthal erteilt.
- Der Stadtrat genehmigt alle anfallenden Kosten zur Verpackung der Abstimmungsunterlagen (Abstimmungsbotschaft, Stimmzettel).
- Der Verpackungsauftrag wird der Borna Arbeits- und Wohngemeinschaft, 4852 Rothrist erteilt.
Änderung Finanzausgleichsgesetz; eAnhörung – Stellungnahme Stadtrat
- Der Stadtrat nimmt an der eAnhörung Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG) und Dekret über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsdekret, FiAD); Änderungen mittels Fragebogen teil und beantwortet die Fragen wie folgt:
- Sind Sie mit der Reduktion des Grundbetrags im Soziallastenausgleich von CHF 7'000.– auf CHF 5'000.– einverstanden? / Antwort: nicht einverstanden
- Sind Sie damit einverstanden, dass der räumlich-strukturelle Lastenausgleich künftig anhand des Indikators "Strassenlänge pro Kopf" berechnet wird und jene Gemeinden Beiträge erhalten, die bei diesem Indikator über dem Medianwert liegen? / Antwort: einverstanden
- Sind Sie damit einverstanden, dass die Änderungen beim Soziallastenausgleich und beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich gestaffelt über drei Jahre eingeführt werden? / Antwort: nicht einverstanden
- Der Stadtrat verzichtet auf eine ausführliche Stellungnahme, deklariert jedoch seine Bereitschaft zur Teilnahme und Einsitz in einer Arbeitsgruppe (sofern vorgesehen oder bereits installiert).
- Die elektronische Einreichung und Beantwortung des Fragebogens mit der Ergänzung (Beschluss Pkt. 2) erfolgt via Smart Service Portal des Kantons Aargau.
Waldhütte Hühnerweid – Genehmigung des Fondsreglements; Sofortige Inkraftsetzung
- Das Reglement über den Waldhüttenfonds Hühnerweid wird mit der Ergänzung / Korrektur […] Dieses Reglement kann auf Antrag der Forstkommission Aarburg durch den Stadtrat geändert oder aufgehoben werden. genehmigt und per 17. Februar 2025 in Kraft gesetzt.
Liegenschaft Falken – Vermietung Erdgeschoss Lokal
- Der Stadtrat legt, gestützt auf die Abstimmungsbotschaft und die Genehmigung durch die Einwohnergemeindeversammlung am 10. Juni 2022 zum Kreditbegehren für die Sanierung und Revitalisierung der Liegenschaft Bahnhofstrasse 12 Falken (Projekt: SFAL), die ausschliessliche Nutzung des Erdgeschosses der Liegenschaft wie folgt fest:
- Für gewerbliche Zwecke, vorbehaltlich der Genehmigung und Prüfung eines Betriebskonzepts
- Keine Gastronomie
- Für Events oder Vereine
Asylverbund Aarburg – Vertrag zwischen Aarburg und Kirchleerau; Genehmigung
- Der Vertrag über den Asylverbund zwischen der Stadt Aarburg und der Gemeinde Kirchleerau wird, vorbehaltlich des Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Kirchleerau, genehmigt und tritt per 1. März 2025 in Kraft.
Brücke Höhe (B-113) über die Oltnerstrasse (K103) und SBB-Bahnlinie – Zustandsanalyse und weitere Vorgehensweise; Kenntnisnahme
Die Hauptinspektion vom 14. Mai 2024 wurde durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung Tiefbau) durchgeführt. Die Inspektion erfolgte im Rahmen der regelmässigen Überprüfung von Infrastrukturbauten entlang der Kantonsstrasse K103, zu denen auch das Objekt B-113 gehört.
Gemäss dem Hauptinspektionsbericht vom 15. Mai 2024 befindet sich die Brücke insgesamt in einem annehmbaren Zustand (Zustandsklasse 2). Allerdings wurden markante Schäden an einzelnen Bauteilen festgestellt, insbesondere auf der Westseite, wo Teile bereits als schadhaft (Zustandsklasse 3) eingestuft wurden.
Zusätzlich informierte der Kanton am 29. August 2024 per E-Mail, dass die Stadt Aarburg als Eigentümerin der Brücke gemäss Vertrag Nr. 54003/D für den Unterhalt und die Kontrolle zuständig ist. Der Kanton überprüft die Brücke lediglich visuell alle fünf Jahre, trägt aber keine direkte Verantwortung für Sanierungsmassnahmen.
Der Kanton empfiehlt, die notwendige Untersuchung und allfällige Sanierungsmassnahmen mit dem laufenden Projekt Sanierung und Ausbau K103 (Oltnerstrasse) abzustimmen.
- Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Brücke Höhe (B-113) über die Oltnerstrasse (K103) und SBB-Bahnlinie mit den erklärten Risiken und Folgen zur Kenntnis und informiert das Departement Bau Verkehr und Umwelt und die SBB über die aktuelle Situation.
- Sämtliche Ausgaben (Zustandsanalyse, Sofortmassnahmen, bauliche und sicherheitsrelevante Massnahmen) werden als dringlich und zwingend erforderlich eingestuft.
- Der Stadtrat bewilligt die sofortige Einholung einer Offerte (bestenfalls mit einer Vergleichsofferte) mit Vorlage beim Stadtrat (Neu-Traktandierung, Prüfung und Freigabe der Offerte).
- Der Stadtrat bewilligt jegliche Sofortmassnahmen zur Sicherheit von Leib und Leben.
Jugendfest 2025 – Aufhebung der Jugendfestkommission (JuFeKo) und Entlassung deren Mitglieder unter Verdankung, aufgrund Ausfalls des Anlasses wegen budgetlosem Zustand
- Die nicht ständige Jugendfest-Kommission (JuFeKo) wird per sofort aufgelöst.
- Dem Vorsteher sowie den Mitgliedern der JuFeKo wird für die Erfüllung ihres Auftrags und allen damit verbundenen Aufgaben der Dank ausgesprochen.
- Vom Verzicht jeglicher Entschädigungen und Sitzungsgelder der JuFeKo-Mitglieder, namentlich Fabian Meyer, Iwan Plüss und Stadtpräsident Hans-Ulrich Schär, wird dankend Kenntnis genommen.
- Alle weiteren Mitglieder der JuFeKo haben ihre Aufgaben innerhalb ihres Arbeitspensums wahrgenommen.
- Das Jugendfest findet neu im Jahr 2026 (Mai / Juni) statt. Der Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt, gestützt auf § 1 Abs. 2 der Jugendfest-Richtlinien, vom Stadtrat gemeinsam mit der JuFeKo festgelegt.
STADT AARBURG
Stadtrat