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10.02.2025 - Stadtratssitzung

10. Februar 2025
Der Stadtrat entscheidet über eine Vielzahl von Geschäften. Alle öffentlichen Beschlüsse werden publiziert, sofern keine rechtliche Geheimhaltungspflicht vorliegt oder ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse der Veröffentlichung entgegensteht.

Wiggertalstrasse K 204 – Kantonaler Nutzungsplan; Teilaufhebung

Der kantonale Nutzungsplan (KNP) K 204 Wiggertalstrasse wurde am 5. Juni 2012 durch den Grossen Rat des Kantons Aargau beschlossen. Sobald das öffentliche Bauwerk erstellt ist, werden die verbindlichen Vorgaben durch kantonale Gesetze gesichert. Eine Aufrechterhaltung des KNP ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Das Projekt K 204 Wiggertalstrasse verbindet durch eine neue Kantonsstrasse die Gemeinden Zofingen und Oftringen. Mit der Fertigstellung des Strassenprojekts greifen nun die kantonalen Gesetze und Bestimmungen. Der Planungsbericht zur Teilaufhebung sowie der Teilplan KNP K204 Wiggertalstrasse Abschnitt Aeschwuhr bis K233 Strengelbacherstrasse liegen nun vor.

  • Der Stadtrat ist mit der Anpassung des kantonalen Nutzungsplan K 204 Wiggertalstrasse vom 5. Juni 2012 einverstanden und erteilt die Freigabe zur Mitwirkung und öffentlichen Auflage.

 

Schwimmbad Aarburg – Beschaffung Schrank und Regal (Sichere Aufbewahrung von Treibstoffen und Chemikalien); Genehmigung im budgetlosen Zustand

  • Der Stadtrat bewilligt den Auftrag (gemäss Offerte) an die Fa. DENIOS AG, Lupfig in Höhe von CHF 7'401.60 exkl. MwSt..
  • Die Ausgabe wird als dringlich und zwingend erforderlich eingestuft.

 

 

24 Security AG – Vertragsgenehmigung im budgetlosen Zustand; Übertragung des Hausrechts

  • Der Stadtrat Aarburg bewilligt den Auftrag (Dienstleistungsvertrag) an die Fa. 24 Security AG, Egerkingen in Höhe von CHF 18'831.00 inkl. MwSt. während der Vertragslaufzeit (per sofort – 09/2025) und für die genannten Liegenschaften im Verwaltungsvermögen.
  • Die Ausgabe wird als dringlich und zwingend erforderlich eingestuft. 
  • 24 Security AG, Egerkingen und deren Mitarbeiter wird vom Stadtrat Aarburg für die Ihre Tätigkeit und ausschliesslich während der Vertragsdauer das Hausrecht übertragen, zur Wahrung und Erhaltung des Hausfriedens und der Ordnung, zur Sicherung des bestimmungsgemässen, geordneten und ungestörten Betriebs sowie zur Vermeidung von Störungen für die von der Stadt Aarburg verwalteten Grundstücke und Liegenschaften (wie im Vertrag genannt). 
  • Die Abteilung Infrastruktur Sicherheit wird mit der Aus- und Überarbeitung von bestehenden oder neuen Regelwerken (Hausordnung, Allgemeinverfügungen zum Hausrecht, Sicherheitskonzept und Prozesse, Pflichtenheft für private Sicherheitsfirmen, Klärung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen etc.) beauftragt. Die Abteilung Zentrale Dienste unterstützt bei Rechtsfragen und der Ausarbeitung von Reglementen und Prozessen.  

 

STADT AARBURG
Stadtrat