27.01.2025 - Stadtratssitzung
Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024; Protokollgenehmigung
- Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 wird ohne Änderungen genehmigt und der Protokollführerin verdankt.
- Das anonymisierte Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 inklusive PowerPoint-Präsentation wird im Rahmen der Publizierung aller Traktanden für die Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025, gestützt auf § 23 GG, veröffentlicht.
- Der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission wird das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 zur Stellungnahme, gestützt auf § 5 GO, zugestellt.
Budget 2025; Weiteres Vorgehen zur gesamthaften Nachbearbeitung des Budgets 2025 zu Handen der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
- Von den Aufträgen (Überprüfung und Analyse Budget 2025: Investitionsplanung, Lohn) an den ressortverantwortlichen Stadtrat (Ressort 2), Dino Di Fronzo, wird seitens Stadtrats zustimmend Kenntnis genommen.
- Der Stadtrat diskutiert und beschliesst an seiner Stadtratssitzung vom 17. Februar 2025 (erweiterter Teilnehmerkreis: Alle Abteilungsleitenden, Vize-Stadtschreiberin) die weiteren Schritte im Zusammenhang mit einer allfällig notwendigen (gesamthaften) Nachbearbeitung des Budgets 2025.
Verlustscheinbewirtschaftung; Keine weiteren Inkassomassnahmen 2025 bei den verjährenden Verlustscheinen bis 2005
- Von der Liste der 2025 verjährenden Verlustscheine bis 2005 mit einer Summe von insgesamt CHF 184'415.20 wird Kenntnis genommen.
- Die Verlustscheinforderungen gemäss separater Liste werden als uneinbringbar betrachtet und auf weitere Inkassomassnahmen durch die Abteilung Finanzen wird verzichtet.
- In der Liste aufgeführte Verlustscheinforderungen werden gestützt auf den Vertrag vom 10. Februar 2020 für weitere Inkassohandlungen an die auch im Ausland gut vernetzte Firma Infoscore AG übergeben.
- Der Stadtrat nimmt Kenntnis davon, dass die Dienstleistung der Firma Infoscore AG grundsätzlich kostenlos ist und nur im Erfolgsfall eine Provision von 20 % auf die einbringbare Summe geschuldet ist.
- Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen
Schiessanlage Spiegelberg (Erneuerung Flachdachabdichtung Vordach 300m-Stand); Mehrkosten durch unvorhergesehene Baumängel und Dokumentationslücken
- Für das Sanierungsprojekt Sanierung Vordach der 300-Meter-Schiessanlage werden Mehrkosten (Gitterrostpodest) in Höhe von CHF 15'500.00 (inkl. MwSt. und Reserve) bewilligt. Die Ausgaben sind nicht budgetiert und werden zulasten des Ergebnisses finanziert.
- Der Auftrag wird an die Fa. Jordi Schlosserei Metallbau AG, 4663 Aarburg vergeben.
- Die Ausgabe wird als dringlich und zwingend erforderlich eingestuft.
- Die Schlussrechnung der Fa. BAUTHERM Flachdach Spenglerei AG, 4663 Aarburg in Höhe von CHF 6'727.00 wird zur Kenntnis genommen.
STADTRAT AARBURG