Familienforschung
Im Unterschied zum Grundbuch und zum Handelsregister sind die Zivilstandsregister nicht öffentlich zugänglich. Für die Bekanntgabe von Personendaten zum Zwecke der Familienforschung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kosten für die Ahnenforschung richten sich nach dem zeitlichen Aufwand.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandskreis Aarburg-Oftringen | 062 787 14 24 | zivilstandskreis@aarburg.ch |