Anerkennung
Sie sind mit der Kindsmutter nicht verheiratet?
Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind beim Zivilstandskreis anerkennen.
Gerne beraten wir Sie, welche Dokumente Sie benötigen.
Weitere Informationen zum Thema Kindsanerkennnung finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandskreis Aarburg-Oftringen | 062 787 14 24 | zivilstandskreis@aarburg.ch |
Name |
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