
Regionale Schiessanlage Aarburg (RSA)
Die Regionale Schiessanlage Aarburg steht auf dem Spiegelberg Aarburg. Sie wird seit dem Jahr 2009 durch die beiden Gemeinden Aarburg und Oftringen gemeinsam betrieben. Leitgemeinde ist Aarburg. Die Aufsicht obliegt der Betriebskommission.
Der Gemeindevertrag zwischen Aarburg/Oftringen und das Betriebsreglement stehen im >> Online-Schalter zum Download bereit.
Schiesszeiten

Schiesszeiten-Beschränkung Ein sogenannter "Halber Schiesshalbtag" dauert 2 Stunden. Die in der Regionalen Schiessanlage Aarburg erlaubte Anzahl der Halben Schiesshalbtage für das Schiessen auf 300 m Distanz beträgt pro Schiesssaison 42, maximal 45 mit ausserordentlichen Schiessanlässen, jedoch darf das Maximum nicht alle Jahre ausgeschöpft werden.
Veröffentlichung des Schiessplans Die Betriebskommission legt jeweils bis Ende Februar die Schiesstage 300 m verbindlich fest. Die Kurzdistanzschützen legen ihre Schiesszeiten selbstständig fest.
Der Schiessplan ist den Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden zuzustellen. Diese sind für die weitere Verteilung an interessierte Parteien zuständig. Zwingende Änderungen und zusätzliche Schiesszeiten während der Saison werden durch die Betriebskommission bewilligt.
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Jahr 2010 300 Meter

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Jahr 2010 50 Meter
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Zusätzlicher Schiessanlass 300 Meter am Samstag, 15.05.2010
Die Schützenvereine veranstalten an diesem Tag zwischen 14.00 und 16.00 Uhr ein Behördenschiessen.
Gemäss § 11 des Betriebsreglements Regionale Schiessanlage Aarburg beträgt die zulässige Anzahl der Halben Schiesshalbtage pro Schiesssaison 42, maximal 45.
Mit diesem zusätzlichen Schiessanlass erhöht sich die Zahl der Halben Schiesshalbtage auf 38 für das Jahr 2010. Das zulässige Maximum ist somit noch nicht erreicht.
Bitte haben Sie Verständnis. Vielen Dank !
Zusätzlicher Schiessanlass 300 Meter am Freitag, 30.04.2010
Der Schiessverein Aarburg kündigte im Schiessprogramm für Mitte Jahr zwei Ausweichdaten für die Gruppenmeisterschaft an. Anlässlich der vielen Termine wird der Schiessverein an einem dieser Daten, am Freitag, 30. April 2010, die 1. Bezirksrunde durchführen. Der Schiessbetrieb findet zwischen 17.30 Uhr und 19.30 Uhr statt.
Gemäss § 11 des Betriebsreglements Regionale Schiessanlage Aarburg beträgt die zulässige Anzahl der Halben Schiesshalbtage pro Schiesssaison 42, maximal 45.
Mit diesem zusätzlichen Schiessanlass erhöht sich die Zahl der Halben Schiesshalbtage auf 37 für das Jahr 2010. Das zulässige Maximum ist somit noch nicht erreicht.
Bitte haben Sie Verständnis. Vielen Dank !
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