Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (EG)

Die FGPK der Einwohnergemeinde (EG) setzt sich aus 9 vom Volk an der Urne auf Amtsdauer (= 4 Jahre) gewählten Mitgliedern zusammen.



Kurthhaus - Tagungsort FGPK


Personelle Besetzung der FGPK
siehe >> Behördenverzeichnis





Aufgaben

Die Aufgaben der FGPK sind primar in der Aarburger Gemeindeordnung
und im Aarg. Gemeindegesetz niedergeschrieben.

So ist dieses Gremium unter anderem zuständig für:

- die Prüfung des Gemeindeversammlungs-Protokolls
- die Stellungnahme zum Voranschlag
- die Prüfung der Gemeinderechnungen
- die Prüfung des jährlichen Rechenschaftsberichtes
- die Stellungnahme zu weiteren Geschäften der Gemeindeversammlung 
  wie z.B.:
  > Einbürgerungen
  > Kreditbegehren
  > Kreditabrechnungen
  > Gemeindeverträge
  > Beitritt zu Gemeindeverbänden
  > Erlass von Reglementen
  > Erlass des Dienst- und Besoldungsreglementes für das Gemeindepersonal
  > Aenderungen oder Neubildung von Gemeindenamen/-Wappen/-Siegeln
  > u.s.w.






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