Ortsbürger OG

Die Ortsbürger sind die alteingesessenen Aarburger Familien



Mitglied der Ortsbürgergemeinde ist
... wer Aarburger Bürger ist und das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde besitzt. Dieses Bürgerrecht wird in der Regel durch Geburt (Abstammung von einem Ortsbürger) erworben.

Wer "normaler" Aarburger Bürger (also der Einwohnergemeinde) ist, kann sich bei der Ortsbürgergemeinde einbürgern lassen. Voraussetzungen dafür sind langjähriger Wohnsitz in Aarburg und enge Verbundenheit und besonderer Einsatz für die Belange des Waldes bzw. der Ortsbürgergemeinde.








OrtsbürgerInnen   (Zahlen per 01.01.2012)

Weltweit lebende Aarburger OrtsbürgerInnen = ca. 1'600

In Aarburg wohnhafte OrtbürgerInnen  = 123

Davon Stimmberechtigt = 109


Statistik
Weitere Angaben zum
Bevölkerungsstand
siehe >> hier





Aarburger Geschlechter und Familienwappen

Die Aarburger OrtsbürgerInnen tragen folgende Familiennamen:

- Bär
- Bohnenblust
- Fehlmann
- Gasser
- Hofer
- Hofmann
- Hutter
- Liebeknecht
- Lüthi
- Lüthy
- Niggli
- Reinli
- Richner
- Rüegger
- Scheurmann
- Schmid
- Schumacher
- Spiegelberg
- Trächsel
- Vollenweider
- von Wartburg
- Wullschleger
- Zimmerli


Die Rubrik Über die Aarburger Geschlechter und deren Familienwappen
wird gelegentlich noch detaillierter ausgebaut!



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