Platzordnung




1.
   Anmeldung
Die ankommenden Gäste haben sich sofort und unaufgefordert beim Platzwart anzumelden. Ein persönlicher Ausweis ist dabei beim Platzwart zu deponieren.

2.   Platzzuweisung
Der Platzwart weist dem Campinggast den entsprechenden Platz zu.

3.   Ordnung, Sauberkeit, Hygiene
Der benutzte Platz soll in absolut sauberem Zustand verlassen werden. Alle Abfälle sind in den aufgestellten Abfallsäcken zu deponieren. In den Toilettenanlagen ist auf grösste Sauberkeit zu achten und in diesen nicht zu Rauchen.

4.   Ruhezeiten, Motorfahrzeug-Fahrverbot
Von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist auf absolute Platzruhe zu achten. Die Gäste haben sich dabei so ruhig zu verhalten, dass niemand im Schlafe gestört wird. Das Anlassen von Motorfahrzeugen vor 07.00 Uhr ist nicht gestattet. Als Mittagsruhe gilt die Zeit von 12.00 bis 13.30 Uhr.

5.   Musik, TV
Musik- und Fernsehempfangsgeräte dürfen nur auf Zeltlautstärke eingestellt werden. Musikinstrumente jeglicher Art dürfen nur mit Bewilligung des Platzwartes gespielt werden.

6.   Hunde
Hunde und andere Haustiere sind auf dem Platz immer an der Leine zu halten. Es ist darauf zu achten, dass sie den Platz nicht verunreinigen.

7.   Verkehrsregeln, Tempo
Die Verkehrstafeln müssen beachtet werden. Alle Fahrwege sind freizuhalten. Die Fahrwege dürfen von Motorfahrzeugen nur im Schrittempo befahren werden. Für Velo und Mopeds gilt das Schrittempo auch. Achtung Schwelle.

8.   Spiel der Kinder, Spielplatz
Das Spiel der Kinder soll sich auf den Kinderspielplatz beschränken. Die aufgestellten Spielgeräte sind mit Sorgfalt zu benützen. Das Fussballspielen und das Spielen mit Hartbällen z.B. Leder ist nicht erlaubt. Für die Kinder haben die Eltern die Aufsichtspflicht und haften bei Unfällen.

9.   Besucher, Besucher-Fahrzeuge, Standplatz-PP
Besuchern mit Motorfahrzeugen ist das Parkieren auf dem Campingplatz selbst untersagt. Sie haben die signalisierten Parkplätze ausserhalb des Campingplatzes zu benützen, auch wenn sie Mitglieder sind. Pro Standplatz steht ein Parkplatz auf der Parzelle zur Verfügung, zusätzliche Autos müssen gemeldet werden.

10.   Anerkennung der Platzordnung
Alle Platzbenützer anerkennen die Platzordnung und haben den Weisungen des Platzwartes Folge zu leisten. Personen, die trotz Ermahnung des Platzwartes die vorliegende Ordnung missachten, werden vom Platz gewiesen.

11.   Entsorgung von Abwässern, Fäkalien, Abfällen
Abwässer und Fäkalien (chem. Toiletten) sind in den Fäkalienausguss hinter dem Sanitärgebäude zu entleeren. Abwässer von Wohnanhänger sind mittels Eimer aufzufangen. Motorcaravans müssen den Entsorgungsplatz benützen. Abfälle sind in Kehrrichtsäcken in den Container zu deponieren. Das Mitbringen von Abfällen ist strikte verboten. Glas ist in den speziellen Containern zu entsorgen.

12.   Technische Installationen
Elektro-, Gasinstallationen sowie andere Heiz- und Kocheinrichtungen müssen fachgerecht sowie den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, erstellt und unterhalten werden. Der Parzelleninhaber hat diese Installationen auf eigene Rechnung periodisch kontrollieren zu lassen Für Unfälle durch elektrischen Strom oder Gas, sei es durch fehlerhafte Zuleitung oder mangelnde Installation, haftet der Klub nicht.

13.   Räumung am Saisonende, Überwinterung
Am Ende der Saison ist die Parzelle aufgeräumt zu verlassen. Ausser Vorzeltböden und Materialkisten sind keine weiteren Gegenstände erlaubt. Für die Überwinterung der sonstigen Gegenstände muss der Parzelleninhaber selber besorgt sein. Einstellmöglichkeiten bietet der Klub gegen eine kleine Gebühr vor der Toilettenanlage an.

14.   Strafbestimmungen, Sanktionen
Nichtbefolgen dieser Campingordnung zieht Verwarnung und bei weiterem Nichtbefolgen Platzverweis, ohne Rückerstattung bereits erhobener Gebühren, nach sich. Für einen Platzverweis ist der Vorstand zuständig.


Diese Platzordnung ist gültig ab 1. Januar 2002 und ersetzt alle bisherigen.


Aarburg, im März 2002

Zelt- und Wohnwagen-Klub Olten   ZWKO
Der Vorstand




 

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