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Strassenreklame

Seit 2018 gilt für alle Reklamen auf dem Stadtgebiet Aarburg das Reklamereglement, ausgenommen davon sind temporäre Reklamen wie z.B. Baureklametafeln, Wahlplakate, Veranstaltungsreklamen.

 

Als Strassenreklamen gelten alle Werbeformen und andere Ankündigungen in Schrift, Bild, Licht, Ton usw., die im Wahrnehmungsbereich der Fahrzeug­führenden liegen, während diese ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zuwenden.

 

Strassenreklamen bedürfen neben der baurechtlichen auch einer verkehrs­rechtlichen Bewilligung. Sie haben die Richtlinie über Strassenreklamen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Weiteren sind die übergeordneten gesetzlichen eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen zu berücksichtigen, u.a. das Strassenverkehrsgesetz SVG und die Signalisationsverordnung SSV.

 

Für temporäre Strassenreklamen beachten Sie bitte die kantonalen Bestimmungen. Diese finden Sie hier.