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Heckenpflege

Öffentliche Strassen und Gehwege dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbandrand gemessen, aufzuasten. Überhängende Äste dürfen Beleuchtungsanlagen, Verkehrszeichen und dergleichen nicht beeinträchtigen. Über Gehwegen sind sie auf mindestens 2.5 m zurückzuschneiden.

Heckenrückschnitt