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Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe richtet sich an finanzschwache Eltern/Alleinerziehende.

 

Damit jede Mutter während mindestens sechs Monaten ihr Kind selber betreuen kann, unterstützt die Stadt die Betreuungsperson während sechs Monaten. Auf Verlangen geben wir ein Elternschaftsbeihilfegesuch ab.

 

Das Gesuch wird nach den Bestimmungen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) und nach der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) geprüft und ist nicht rückerstattungspflichtig.

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