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Ein- und Auszugsanzeigen

Sie sind Vermieter, Logisgeber oder mit der Verwaltung von Wohnungen betreut? Dann sind Sie verpflichtet, den Einwohnerdiensten Ihre Mieter bekannt zu geben, wenn diese ein-, um- oder ausziehen. Für die Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen.

Ein- und Auszugsmeldungen können elektronisch den Einwohnerdiensten übermittelt werden. Klicken Sie dazu hier.

Natürlich können Sie die Meldung weiterhin mit dem von uns zur Verfügung gestellten Formular machen.

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