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Beglaubigung von Fotokopien

Beglaubigte Fotokopien werden vom Stadtscheiber und dessen Stellvertreterin sowie von weiterem, dafür speziell autorisiertem Kanzleipersonal ausgestellt.

Die Originale müssen mitgebracht werden.

Gebühr pro beglaubigte Fotokopie beträgt CHF 10, jede zusätzliche Seite (bei mehrseitigen Dokumenten) CHF 5.

Preis

CHF 10

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